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Informationen zur Direktvergabe

(vom 15.01.2016)

Der Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) ist seit dem Jahr 2007 von der Stadt Hildesheim mit der Wahrnehmung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hildesheim betraut. Diese Betrauung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, so dass ab dem Jahr 2017 eine Nachfolgeregelung für weitere 10 Jahre getroffen werden muss. Der Busverkehr in Hildesheim ist selbstverständlich bis 2017 gesichert.

Durch einen einstimmigen Beschluss des Rates hat die Stadt Hildesheim entschieden, für die Jahre 2017 – 2026 eine Direktvergabe an den SVHI vorzunehmen. Hintergrund für diesen einstimmigen Beschluss ist das Interesse der Stadt Hildesheim als Aufgabenträgerin, auch in Zukunft die bewährte Zusammenarbeit mit dem SVHI fortzusetzen. Durch eine Direktvergabe hat die Stadt Hildesheim die Möglichkeit, das Angebot und die Qualität des ÖPNV mit zu gestalten und den Nahverkehrsplan umzusetzen. Die Direktvergabe führt auch dazu, dass mit Blick auf die Stadtentwicklung anstehende Änderungen im Bereich der Verkehrsplanung, Veränderungen aufgrund der Demografie-Entwicklung und auch technische Neuerungen unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Umwelt auf einfache Weise angepasst werden können.

Mit der öffentlichen Vorabbekanntmachung durch den Aufgabenträger, für die Zeit ab 2017 eine direkte Vergabe vorzusehen, beginnt nach geltendem Recht eine Frist von 3 Monaten, die am 24. März 2016 endet. Innerhalb dieser Frist haben andere Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Antrag zur Bedienung des Hildesheimer Busliniennetzes zu stellen.

Die zuständige Genehmigungsbehörde zur Direktvergabe beziehungsweise zur Genehmigung eines eigenwirtschaftlichen Antrages ist nicht die Stadt Hildesheim, sondern die Landesnahverkehrsbehörde (LNVG), als nachgeordnete Behörde des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums.

Die Geschäftsführung des SVHI geht davon aus, dass, ein anderes Unternehmen intensiv die Möglichkeiten eines eigenwirtschaftlichen Antrages prüft. Sollte ein solcher eigenwirtschaftlicher Antrag gestellt werden und dieses Unternehmen durch die LNVG eine Genehmigung erhalten, würde dieses Unternehmen für die nächsten 10 Jahre den ÖPNV in Hildesheim durchführen.

Sollte dieser Fall eintreten, wäre dem SVHI die eigene Geschäftsgrundlage entzogen. Damit wären auch die Arbeitsplätze von 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SVHI bedroht.

Die Geschäftsführer des SVHI informieren aus diesem Grunde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SVHI heute über die aktuelle Situation offen und transparent.

„Wir wissen nicht, ob ein eigenwirtschaftlicher Antrag durch ein anderes Unternehmen tatsächlich gestellt wird. Aber wir nehmen die Lage sehr ernst, denn es geht möglicherweise um die Existenz unseres Unternehmens und damit um die Lebensgrundlage von rund 120 Menschen und ihren Familien, die in der Region Hildesheim leben“, so Kai Henning Schmidt, Geschäftsführer des SVHI.

Sein Geschäftsführerkollege Michael Bosse-Arbogast ergänzt: „Wir haben es hier mit einer ungewöhnlichen Gesetzeslage zu tun, die nicht gewollt sein kann. Wir werden alles unternehmen, um die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern.“

Welche konkreten Maßnahmen seitens des SVHI ergriffen werden, wird gegenwärtig geprüft. Die Information der Mitarbeiter stand zunächst an erster Stelle. An den heutigen Mitarbeiterversammlungen nehmen auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates des SVHI, Michael Siegers, und der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der Stadtwerke Hildesheim AG, Robert McDonald, teil sowie Wolfgang Birkenbusch als Vertreter des Gesellschafters Stadtwerke Hildesheim.

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