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Maskenpflicht im Bus und an den Haltestellen

(vom 12.05.2021)

Der Landkreis Hildesheim hat nochmals darauf hingewiesen, dass nicht nur in den Bussen, sondern bereits im Haltestellenbereich eine Maskenpflicht besteht.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung vom Montag, den 25. Januar 2021, schreibt vor, dass Fahrgäste im ÖPNV entweder

  • einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) beziehungsweise
  • eine FFP2- oder FFP3-Maske ohne Ventil

tragen müssen.

Ausnahmen

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind:

  • Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag. Diese dürfen weiterhin eine Alltagsmaske aus textilem Stoff tragen.
  • Fahrgäste, die ein ärztliches Attest vorlegen können, welches sie von der Tragepflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit.

 

 

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