Blick über Hildesheim

Neue Regelung für die Nutzer von E-Scootern bei den Hildesheimer Verkehrsunternehmen

(vom 29.11.2016)

E-Scooter werden nicht mehr in den Bussen des Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) und Regionalverkehr Hildesheim (RVHI) mitgenommen.

Hintergrund dafür ist ein Gutachten des Landes Nordrhein-Westfalen, das Sicherheitsmängel bei der Beförderung von E-Scootern in Bussen bestätigt. Daher wird die Empfehlung ausgesprochen, diese bis auf Weiteres nicht mehr in Bussen zu befördern.

Bisher galt bei den Hildesheimer Verkehrsunternehmen im Umgang mit E-Scootern auf Basis bisheriger Gutachten die sogenannte Einzelfallbetrachtung. Dass grundsätzlich ein Risiko bei der Mitnahme dieser Fahrzeugen bestehen kann, war bekannt. Aufgrund der zahlreichen und verschiedenen Typen von E-Scootern – es gibt in Deutschland über 400 unterschiedliche nicht genormte Typen -  hatten SVHI und RVHI bislang die Regelung, dass die Fahrer nach Rücksprache mit der Verkehrsleitstelle und einer gemeinsamen Risikobewertung die Entscheidung treffen konnten, ob sie einen E-Scooter befördern würden, oder nicht.

Ein Anspruch auf die Mitnahme eines E-Scooters bestand auch in der Vergangenheit nicht. Und: Im Schadensfall haften bei der Mitnahme von Gegenständen – als solcher werden E-Scooter betrachtet – die Fahrgäste, die diese Gegenstände mit sich führen, also der E-Scooter-Fahrer. Das regeln die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von SVHI und RVHI. 

Zum Hintergrund:

In Nordrhein-Westfalen hat sich ein E-Scooter-Fahrer an das Land gewandt, weil er nicht mitgenommen worden ist. Das Land NRW hat daraufhin ein Gutachten zur Nutzung von E-Scootern in Bussen in Auftrag gegeben. Die Empfehlung des jüngsten Gutachtens vom 22. November an Verkehrsunternehmen lautet, E-Scooter von der Beförderung auszuschließen.

Bei SVHI und RVHI wurde angedacht, auf dem Unternehmensgelände eine Schulung oder Einweisung von E-Scooter-Fahrern durchzuführen. Aus einem Rechtsgutachten geht nun allerdings hervor, dass bei einer „Schulung“ oder Einweisung, wie von uns geplant, die Haftung vom Fahrgast auf das Unternehmen übergeht. Insofern konnte auch dies nicht praktiziert werden.

Folglich sind SVHI und RVHI nun gezwungen, eindeutig zu reagieren. Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der E-Scooter-Fahrer und auch aller anderen mitfahrenden Gäste! Außerdem wären bei dem heutigen Kenntnisstand im Schadensfall rechtliche Schritte gegen den Fahrer und die Unternehmensleitung möglich. 

Leider gibt es derzeit noch kein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Beförderung von E-Scootern. Das Land NRW strebt das an und wir begrüßen und unterstützen dies ausdrücklich, um eine einheitliche Klarheit zu bekommen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt, E-Scooter von der Beförderung auszuschließen. Dieser Empfehlung folgen SVHI und RVHI. E-Rollstühle werden selbstverständlich, wie bisher auch, mitgenommen. 

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