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Rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten des ver.di-Vorschlags abgeschlossen

(vom 11.03.2016)

Die Kanzlei Oppenländer aus Stuttgart hat im Auftrag von ver.di eine Unterlage erstellt, die im Rahmen der Neuvergabe der Hildesheimer Buslinien einen eigenwirtschaftlichen Antrag der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH vorschlägt. Der Vorschlag wurde der SVHI-Geschäftsführung am 02.03.2016 durch ver.di übergeben.

Am heutigen Tag hat ver.di von den Geschäftsführern des SVHI zu der komplexen juristischen Situation eine ausführliche Stellungnahme, basierend auf dem Gutachten von der Bremer Kanzlei BBG und Partner, die den SVHI juristisch berät, erhalten.

Die rechtliche Prüfung des Konzeptes führt zu dem Ergebnis, dass der vorgeschlagene Ansatz eine Reihe von teilweise erheblichen Risiken beinhaltet. Das Ziel der SVHI-Geschäftsführung, eine möglichst sichere Lösung für den Erhalt der Arbeitsplätze beim SVHI zu finden, wird dabei nicht erreicht. Im Rahmen der Stellungnahme bedankt sich die Geschäftsführung bei ver.di für ihren Vorschlag und signalisiert Offenheit für weitere Gespräche.

Auf Vorschlag der SVHI-Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat des SVHI, wie auch die Vorstände und der Aufsichtsrat der Stadtwerke Hildesheim, die Verwaltung der Stadt Hildesheim und der Rat der Stadt Hildesheim mit einem einstimmigen Ratsbeschluss für eine Direktvergabe der Verkehrsleistungen an den Stadtverkehr Hildesheim ausgesprochen. 

Die Gefahr, dass ein anderes Unternehmen bis zum 24. März einen eigenwirtschaftlichen Antrag bei der LNVG stellt, ist nach wie vor groß. Die Existenz des Unternehmens SVHI wäre in dem Fall gefährdet, die Arbeitsplätze in Gefahr. Es ist und bleibt das Ziel der Geschäftsführung, der Gremien, der Stadtverwaltung und der Politik, den SVHI zu erhalten und die Arbeitsplätze zu sichern! 

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