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Stellungsnahme der Geschäftsführung des Stadtverkehr Hildesheim SVHI

(vom 15.07.2016)

Die Geschäftsführung der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH hat für die Art und Weise der Verhandlungsführung für einen notwendigen neuen Tarifvertrag für den SVHI seitens ver.di keinerlei Verständnis. Der fünftägige Streik ist unnötig und belastet ausschließlich die Menschen in der Stadt Hildesheim, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind.

Seit Beginn der Verhandlungen hat der SVHI verschiedene Vorschläge für eine Einigung gemacht. Die Gewerkschaft ver.di hat sich bisher kaum bewegt und erwartet weiterhin einen Ausgleich für die Absenkung des Entgelttarifvertrages für die Beschäftigten in vollem Umfang. 

Aufgrund der Gesetzeslage ist der SVHI gezwungen gewesen, einen sogenannten eigenwirtschaftlichen Antrag zu stellen.

ver.di erläutert in der öffentlichen Diskussion dies nur unzureichend. Der SVHI kann nur dann den Busbetrieb in Hildesheim weiter betreiben, wenn die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hierfür eine Genehmigung erteilt. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist, dass der SVHI ab 2017 über den gesamten Genehmigungszeitraum von 10 Jahren ausweislich eines neuen Wirtschaftsplanes einen angemessenen Jahresüberschuss erreicht. Dabei dürfen von Seiten der Stadtwerke oder der Stadt Hildesheim keinerlei öffentliche Zahlungen erfolgen, weil dieser Umstand genehmigungsschädlich wäre.

Aus diesem Grunde muss der SVHI die derzeitigen Kosten so absenken, dass anschließend ein Jahresüberschuss erzielt werden kann. Das ist Bestandteil eines eigenwirtschaftlichen Antrags und auch aus Sicht von ver.di alternativlos. Dieser Vorgang ist der einzige Weg, die Arbeitsplätze der Beschäftigten des Stadtverkehr Hildesheim weiter führen zu können.

EU-Beihilferecht

Im Rahmen eines sogenannten Private-Investor-Tests müsste festgestellt werden, dass jeder private Investor die jeweilige Kapitalzufuhr zur Verfügung stellt, um nach einer Umstrukturierung anschließend eine angemessene Rendite zu erzielen.

Es ist definitiv damit zu rechnen, dass die Deutsche Bahn, wenn es zu einer positiven Genehmigung zugunsten des SVHI kommen sollte, einen Rechtsstreit, also ein Klageverfahren, gegen den SVHI beginnt. Im Rahmen dieses Klageverfahrens müsste der SVHI darlegen und beweisen, dass die Kosten der Umstrukturierung, bzw. der Besitzstandsregelung, konform mit dem Beihilferecht der Europäischen Union sind. Sollte dies nicht der Fall sein und ein Gericht feststellen, dass die Zahlung beihilferechtswidrig sei, müsste der Gesamtbetrag, den die Stadtwerke beziehungsweise die Stadt Hildesheim dem SVHI zur Verfügung gestellt hatte, vom SVHI zurückgezahlt werden.

Für diesen Fall wäre der Stadtverkehr nach einem solchen Urteil sofort zahlungsunfähig und müsste Insolvenz anmelden. Dann wären alle Arbeitsplätze vernichtet.

Warum ver.di in der Öffentlichkeit diese Restriktionen, die das EU-Beihilferecht dem SVHI aufgibt, nicht ausreichend darstellt, ist schleierhaft. Denn: Die sachlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind uns von außen aufgegeben und stehen fest.

Mit Blick auf das juristische Neuland, das wir alle im Rahmen des Eigenwirtschaftlichen Antrages für den SVHI betreten, bedauert die Geschäftsführung des SVHI die Veröffentlichungen von Verhandlungsinhalten seitens der Gewerkschaft. Jedes Detail, das veröffentlicht wird, spielt unserem Wettbewerber, der Deutschen Bahn, in die Hände.

Es ist weiterhin Absicht der Geschäftsführung, eine Einigung für den SVHI zu finden, und zwar im Rahmen der juristischen, sozialen und wirtschaftlich machbaren Bedingungen. Bei allem Verständnis für den Ärger über eine Gehaltskürzung: Es geht jetzt ausschließlich um die Frage, ob es gemeinsam gelingt, das Unternehmen und damit die Arbeitsplätze in Hildesheim zu erhalten.

 

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