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Gesichtsvisiere nicht im Bus zulässig!

(vom 06.11.2020)

Die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung definiert nochmals genau, welche Mund-Nasen-Bedeckungen zulässig sind: Nur textile bzw. textilähnliche Bedeckungen. Infolgedessen sind Gesichtsvisiere bzw. face shields nicht zulässig.

Fahrgäste, die ein Gesichtsvisier tragen, können sich nicht auf die gesetzliche Beförderungspflicht berufen. Daher bitten wir Sie, nur textile Masken zu tragen.

Wer ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung vorlegen kann, ist weiterhin vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.

 

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